🟠 •• rechtliche Aspekte des Arztberufes

Mindmap: Rechtliche Aspekte des Arztberufes. Das Wichtigste für effiziente Prüfungsvorbereitung im Medizinstudium & für internationale Ärzte.

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KI-generierte Zusammenfassung:

Aufklärung und Einwilligung

Die informierte Zustimmung (Informed Consent) ist die grundlegende Voraussetzung für jede medizinische Maßnahme. Sie besteht aus einer rechtswirksamen Aufklärung und der anschließenden Einwilligung des Patienten. Ohne eine gültige Einwilligung stellt jeder ärztliche Eingriff, einschließlich der Verschreibung von Medikamenten, rechtlich eine Körperverletzung dar.

Medizinische Aufklärung

Die ärztliche Aufklärung ist die Basis für die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten. Man unterscheidet verschiedene Arten:

  • Diagnoseaufklärung: Information über Befunde, Diagnosen und Prognosen.
  • Risikoaufklärung: Umfassende Information vor einem Eingriff über Indikation, Art, Umfang, Risiken, Folgen, Erfolgsaussichten und Behandlungsalternativen.
  • Sicherungsaufklärung: Anweisungen an den Patienten, wie er sich verhalten muss, um den Therapieerfolg zu sichern (z.B. Belastungseinschränkungen nach einer Fraktur).

Für eine rechtswirksame Aufklärung müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:

  • Zeitpunkt: Die Aufklärung muss rechtzeitig erfolgen. Bei größeren elektiven Eingriffen muss die Aufklärung spätestens am Vortag stattfinden, um dem Patienten eine ausreichende Bedenkzeit zu ermöglichen. Bei kleineren Eingriffen mit geringem Risiko ist eine Aufklärung am selben Tag möglich.
  • Durchführung: Die Aufklärung muss durch den behandelnden Arzt persönlich in verständlicher Sprache (ggf. mit Dolmetscher) erfolgen.
  • Dokumentation: Der Inhalt des Gesprächs und die Einwilligung des Patienten müssen sorgfältig dokumentiert werden.

Einwilligung

Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Patient einwilligungsfähig ist, d.h. die Art, Bedeutung und Tragweite der Maßnahme verstehen kann. Bei einwilligungsunfähigen Erwachsenen (z.B. im Koma) wird nach dem mutmaßlichen Patientenwillen gehandelt. Liegt keine Patientenverfügung vor und ist kein Betreuer bestellt, gilt im Zweifel der Grundsatz "in dubio pro vita" (im Zweifel für das Leben). Bei Minderjährigen ist in der Regel die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich, wobei der einsichtsfähige Minderjährige ebenfalls aufgeklärt werden muss.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person für den Fall ihrer zukünftigen Einwilligungsunfähigkeit festlegt, ob sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder diese untersagt. Eine Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die im Bedarfsfall als Vertreter Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen darf.

Ärztliche Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht ist eine zentrale Berufspflicht und schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Sie gilt über den Tod hinaus und auch gegenüber Angehörigen. Eine Verletzung ist strafbar. Die Entbindung von der Schweigepflicht kann nur durch den Patienten selbst erfolgen.

Ausnahmen von der Schweigepflicht

Es gibt Situationen, in denen die Schweigepflicht durchbrochen werden darf oder sogar muss:

  • Pflicht zur Ausnahme: In gesetzlich geregelten Fällen muss die Schweigepflicht gebrochen werden. Dazu gehören die Meldung bestimmter Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, die Anzeige eines nicht natürlichen Todes und die Verhinderung eines angekündigten schweren Verbrechens.
  • Recht zur Ausnahme: Ärzte haben das Recht, die Schweigepflicht zu brechen, um ein höheres Rechtsgut zu schützen. Dies ist insbesondere bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder bei einer konkreten Gefährdung Dritter (z.B. durch einen fahruntüchtigen, aber weiterhin fahrenden Patienten) relevant.
  • Bei Minderjährigen: Gegenüber einsichtsfähigen Minderjährigen gilt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern.

Rechtliche Betreuung und Vertretung

Kann ein volljähriger Patient aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Dieser entscheidet dann auf Basis des bekannten oder mutmaßlichen Patientenwillens.

Ehegattennotvertretungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht. Es ermöglicht Ehepartnern, in akuten Notsituationen, in denen ein Patient einwilligungsunfähig wird, für einen begrenzten Zeitraum von maximal sechs Monaten Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen, ohne dass eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder ein Betreuer bestellt werden muss.

Ärzte haben in diesem Fall die Pflicht, zwei Bescheinigungen auszustellen: eine über das Eintreten der Einwilligungsunfähigkeit und eine über den Zeitpunkt des Eintretens. Der vertretende Ehegatte kann dann in alle ärztlichen Maßnahmen einwilligen oder diese untersagen.

Thanatologie: Medizinische und rechtliche Aspekte des Todes

Die Thanatologie befasst sich mit dem Tod und dem Sterben. Für die ärztliche Praxis ist die korrekte Feststellung des Todes und die Einordnung der Todesumstände von großer rechtlicher Bedeutung.

Todeszeichen

Man unterscheidet unsichere von sicheren Todeszeichen:

  • Unsichere Todeszeichen: z.B. Atem- und Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, weite, lichtstarre Pupillen, Abkühlung der Haut und Reflexlosigkeit. Sie kennzeichnen den klinischen Tod, bei dem eine Reanimation noch möglich sein kann.
  • Sichere Todeszeichen: Ihr Vorhandensein beweist den eingetretenen Tod. Zu den sicheren Todeszeichen zählen Totenflecke (Livores), die Totenstarre (Rigor mortis) sowie späte Veränderungen wie Fäulnis und Autolyse.

Todesart und Todesursache

Es ist essenziell, zwischen Todesart und Todesursache zu unterscheiden:

  • Todesursache: Die medizinische Krankheit oder Verletzung, die zum Tod geführt hat (z.B. Herzinfarkt, Lungenembolie).
  • Todesart: Eine juristische Kategorie, die die Umstände des Todes beschreibt. Man unterscheidet den natürlichen Tod (krankheitsbedingt), den nicht natürlichen Tod (durch äußere Einwirkung wie Unfall, Suizid, Fremdverschulden) und die ungeklärte Todesart. Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod besteht eine Meldepflicht an die Polizei.

Irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA)

Der irreversible Hirnfunktionsausfall (früher "Hirntod") ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) und gilt als naturwissenschaftlich-medizinisches Todes-Kriterium des Menschen. Die Feststellung erfordert einen streng standardisierten Prozess durch zwei qualifizierte Ärzte und basiert auf drei Säulen: dem Nachweis einer schweren Hirnschädigung, dem Nachweis der ausgefallenen Hirnfunktionen und dem Nachweis der Irreversibilität.

Organspende

Die Organspende ist in Deutschland durch das Transplantationsgesetz geregelt. Die Voraussetzungen sind:

  • Zustimmung: Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung ("Opt-in"). Eine Spende ist nur zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat (z.B. im Organspendeausweis) oder die nächsten Angehörigen auf Basis des mutmaßlichen Willens zustimmen.
  • Todesfeststellung: Die Spende ist nur nach der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls möglich.
  • Ausschlusskriterien: Es dürfen keine medizinischen Kontraindikationen wie aktive Malignome (außer bestimmte Hirn- und Hauttumoren), Sepsis oder bestimmte Infektionskrankheiten (z.B. HIV) vorliegen.

Ärztliche Verordnungen (Rezepte)

Rezepte sind ärztliche Verordnungen für Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel. Je nach Art der Verordnung und des Versichertenstatus werden unterschiedliche Formulare verwendet.

  • Rotes Rezept (Kassenrezept): Für gesetzlich Versicherte, in der Regel 4 Wochen gültig.
  • Blaues/Weißes Rezept (Privatrezept): Für privat Versicherte, in der Regel 3 Monate gültig.
  • Grünes Rezept: Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente. Der Patient zahlt selbst, das Rezept ist unbegrenzt gültig.
  • Gelbes Rezept (BtM-Rezept): Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. starke Opioide). Dieses Rezept ist besonders streng reguliert und nur 7 Tage nach Ausstellung gültig.

Ein wichtiger Vermerk ist "aut idem" (oder das Gleiche), der angekreuzt werden kann, um den Austausch des verordneten Medikaments durch ein wirkstoffgleiches, aber günstigeres Präparat durch die Apotheke zu untersagen.