Definition und Terminologie von Arzneimitteln
Ein Medikament, auch Arzneimittel genannt, ist eine Substanz, die in einer spezifischen Dosierung zur Heilung, Vorbeugung (Prophylaxe) oder Diagnose einer Krankheit eingesetzt wird. Es setzt sich aus chemischen Wirkstoffen, die die pharmakologische Wirkung entfalten, und wirkneutralen Hilfsstoffen zusammen, welche die Form, Stabilität und Freisetzung des Medikaments beeinflussen.
Verordnung, Verschreibung und Abgabe
Im medizinischen Alltag ist die präzise Verwendung von Begriffen rund um die Medikation entscheidend.
- Verordnung/Anordnung: Bezeichnet die ärztliche Anweisung zur Anwendung eines Medikaments, die sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich erfolgen kann.
- Verschreibung: Ist die spezifische Anordnung eines Medikaments im ambulanten Sektor, typischerweise durch die Ausstellung eines Rezepts in einer Arztpraxis. Daraus leitet sich der Begriff verschreibungspflichtig ab.
- Ansetzen/Absetzen: Beschreibt den Beginn oder das Beenden einer medikamentösen Therapie.
- Ausschleichen: Bezeichnet das langsame, schrittweise Reduzieren der Dosis eines Medikaments, um Entzugs- oder Rebound-Phänomene zu vermeiden.
- Gabe/Verabreichung: Ist der Akt der Zufuhr des Medikaments zum Patienten.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)
Bestimmte Medikamentengruppen bergen spezifische Risiken für Organsysteme. Ein wichtiges Beispiel sind kardiotoxische, also herzschädigende, Medikamente.
Kardiotoxische Medikamente
Einige Arzneimittel können das Herz schädigen und erfordern eine sorgfältige Überwachung. Zu den bekannten kardiotoxischen Medikamentengruppen gehören:
- Phenothiazine
- Trizyklische Antidepressiva
- Clozapin
- Zytostatika (z.B. Anthracycline)
Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit
Die Arzneimitteltherapie bei schwangeren oder stillenden Frauen erfordert besondere Vorsicht. Eine verlässliche Quelle zur Risikobewertung ist die Plattform embryotox.de.
Kontraindizierte Medikamente (Beispiele)
Zahlreiche Wirkstoffe sind während der Schwangerschaft und/oder Stillzeit kontraindiziert, da sie den Fötus oder Säugling schädigen können. Dazu zählen unter anderem:
- Antibiotika: Tetracycline (z.B. Doxycyclin), Aminoglykoside, Fluorchinolone.
- Antikoagulanzien: Vitamin-K-Antagonisten.
- Antihypertensiva: ACE-Hemmer und Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten.
- Analgetika/Antirheumatika: NSAR (im 3. Trimenon) und hochdosierte Acetylsalicylsäure (ASS).
- Antiepileptika: Valproinsäure.
- Weitere: Retinoide (z.B. Isotretinoin), Lithium, Methotrexat.
Als unbedenklich geltende Medikamente
Für einige Indikationen gibt es sicherere Alternativen. Als relativ unbedenklich in Schwangerschaft und Stillzeit gelten beispielsweise Paracetamol, Penicillin-Antibiotika und Dimenhydrinat gegen Übelkeit. In der Stillzeit sind auch niedrig dosierte NSAR wie Ibuprofen oft eine Option.
Applikation und Darreichungsformen
Die Art der Verabreichung (Applikation) und die galenische Zubereitung (Darreichungsform) bestimmen, wie ein Wirkstoff in den Körper gelangt und seine Wirkung entfaltet.
Orale Applikation (p.o.)
Die Einnahme über den Mund ist die häufigste Applikationsform. Die Resorption erfolgt im Magen-Darm-Trakt.
- Tabletten (z.B. retardiert, magensaftresistent, Schmelztabletten)
- Dragees und Kapseln
- Tropfen und Säfte
Parenterale Applikation
Hierbei wird der Magen-Darm-Trakt umgangen, was einen schnellen Wirkeintritt ermöglicht.
- Intravenös (i.v.): Direkte Gabe in die Vene (z.B. als Bolus-Injektion oder Infusion).
- Intramuskulär (i.m.): Injektion in einen Muskel.
- Subkutan (s.c.): Injektion in das Unterhautfettgewebe (z.B. Insulin, Depot-Präparate).
Topische und lokale Applikation
Die Anwendung erfolgt direkt am Wirkort, z.B. auf der Haut oder den Schleimhäuten.
- Kutan/Dermal: Cremes, Salben, Gele, Pflaster (TTS).
- Konjunktival: Augentropfen und -salben.
- Nasal: Nasensprays und -tropfen.
- Rektal: Zäpfchen (Suppositorien) und Einläufe (Klysmen).
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Der Umgang mit Arzneimitteln ist in Deutschland streng reguliert, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Wichtige Gesetze
- Arzneimittelgesetz (AMG): Das zentrale Gesetz, das Herstellung, Zulassung, Abgabe und Überwachung von Arzneimitteln regelt.
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Reguliert den Umgang mit Substanzen, die ein hohes Abhängigkeitspotenzial haben. Es teilt diese in drei Anlagen ein:
- Anlage I: Nicht verkehrsfähige BtM (z.B. Heroin).
- Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BtM.
- Anlage III: Verkehrsfähige und verschreibungsfähige BtM (z.B. Morphin), die auf einem speziellen BtM-Rezept verordnet werden müssen.
Apotheken- und Verschreibungspflicht
Diese beiden Regelungen steuern die Abgabe von Medikamenten an den Verbraucher.
- Apothekenpflicht: Die meisten Arzneimittel dürfen nur in Apotheken durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden.
- Verschreibungspflicht (Rezeptpflicht): Bestimmte Medikamente dürfen nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung (Rezept) abgegeben werden. Grundsätzlich gilt: Verschreibungspflichtige Medikamente sind immer auch apothekenpflichtig.