Verfahren der Lungenfunktionsdiagnostik (LuFu)
Die Lungenfunktionsdiagnostik, kurz LuFu, umfasst verschiedene Untersuchungsmethoden zur Messung und Beurteilung der Lungenfunktion. Sie ist ein zentrales Instrument in der Diagnostik, Verlaufsbeobachtung und Therapiekontrolle von Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale und COPD.
Spirometrie
Die Spirometrie ist eine einfache und kostengünstige Basismethode zur Bestimmung von mobilisierbaren Atemvolumina und Flussgeschwindigkeiten. Sie misst unter anderem die Vitalkapazität (VC) und die Einsekundenkapazität (FEV1). Der Erfolg der Untersuchung ist stark von der Kooperation des Patienten abhängig. Typische Indikationen sind die Abklärung von Symptomen wie Dyspnoe oder Husten, die Diagnostik von Atemwegserkrankungen sowie die präoperative Risikobewertung.
Ganzkörperplethysmografie (Bodyplethysmografie)
Die Ganzkörperplethysmografie ist eine erweiterte Methode, die in einer geschlossenen, durchsichtigen Kammer durchgeführt wird und weniger von der Mitarbeit des Patienten abhängt. Sie ermöglicht die Messung von Parametern, die mit der Spirometrie allein nicht erfasst werden können:
- Residualvolumen (RV): Das Luftvolumen, das nach maximaler Ausatmung in der Lunge verbleibt.
- Totale Lungenkapazität (TLC): Die Summe aus Vitalkapazität und Residualvolumen.
- Atemwegswiderstand (Resistance): Der bronchiale Strömungswiderstand.
Diese Untersuchung ist besonders wertvoll zur Differenzialdiagnose von obstruktiven und restriktiven Ventilationsstörungen sowie zur Diagnose einer Lungenüberblähung (Emphysem).
Wichtige Messgrößen und ihre Bedeutung
Die Interpretation der Lungenfunktion basiert auf der Analyse spezifischer Messgrößen, die mit individuellen Sollwerten (abhängig von Alter, Größe und Geschlecht) verglichen werden.
FEV1, Vitalkapazität (VC) und Tiffeneau-Index
- Forcierte Vitalkapazität (FVC): Das Lungenvolumen, das nach maximaler Einatmung schnell und kräftig ausgeatmet werden kann.
- Einsekundenkapazität (FEV1): Das Volumen, das in der ersten Sekunde der forcierten Ausatmung abgegeben wird. Es ist ein zentraler Parameter zur Beurteilung des Schweregrades einer Obstruktion.
- Tiffeneau-Index (rFEV1): Das Verhältnis von FEV1 zu Vitalkapazität (FEV1/VC), ausgedrückt in Prozent. Ein Wert unter 70 % definiert eine bronchiale Obstruktion.
Pharmakologische Tests zur Differenzialdiagnose
Bronchospasmolysetest (Reversibilitätstest)
Dieser Test, auch Broncholyse genannt, wird bei jeder Erstdiagnose einer obstruktiven Ventilationsstörung durchgeführt. Nach einer initialen Messung inhaliert der Patient ein schnell wirksames β2-Sympathomimetikum (z.B. Salbutamol). Eine signifikante Verbesserung der FEV1 (Anstieg um ≥ 200 ml und ≥ 12 %) nach etwa 15 Minuten deutet auf eine reversible Obstruktion hin, wie sie typisch für Asthma bronchiale ist. Eine fehlende oder nur geringe Reversibilität spricht eher für eine COPD.
Unspezifischer inhalativer Provokationstest
Mit diesem Test wird eine bronchiale Hyperreagibilität (BHR) nachgewiesen. Durch die Inhalation von Substanzen wie Methacholin wird gezielt eine Bronchokonstriktion provoziert. Ein signifikanter Abfall der FEV1 bestätigt die BHR und ist ein starker Hinweis auf ein (unbehandeltes) Asthma bronchiale.
Interpretation: Obstruktive vs. Restriktive Störungen
Die Lungenfunktionsdiagnostik ermöglicht die Unterscheidung zentraler pathologischer Muster:
- Obstruktive Ventilationsstörung: Gekennzeichnet durch einen erniedrigten Tiffeneau-Index (< 70 %). Die Ausatmung ist erschwert, was zu einem Abfall der FEV1 führt. Typische Ursachen sind COPD und Asthma bronchiale.
- Restriktive Ventilationsstörung: Hier ist die Ausdehnungsfähigkeit (Compliance) der Lunge und/oder des Thorax eingeschränkt. Dies führt zu einer Verminderung der Lungenvolumina, insbesondere der Vitalkapazität (VC) und der Totalen Lungenkapazität (TLC). Der Tiffeneau-Index ist dabei normal oder sogar erhöht. Die Bestimmung der totalen Lungenkapazität (TLC) mittels Ganzkörperplethysmografie ist essenziell zur Diagnosesicherung einer Restriktion, da eine erniedrigte TLC als beweisend für das Vorliegen einer restriktiven Störung gilt.