Terminologie: Klinik und klinisch
Der Begriff "Klinik" ist ein zentraler Terminus in der Medizin. Das zugehörige Adjektiv "klinisch" hat zwei Hauptbedeutungen, die für das medizinische Verständnis essenziell sind:
- Es kann sich direkt auf die Institution, also das Krankenhaus, beziehen.
- Es kann sich auf das Krankheitsbild, also die Symptomatik und den Verlauf einer Erkrankung, beziehen. Man spricht hier vom "klinischen Bild".
Definitionen und Bedeutungen im klinischen Alltag
Im medizinischen Sprachgebrauch hat der Begriff "Klinik" zwei wesentliche Bedeutungen, die klar voneinander getrennt werden müssen.
1. Die Klinik als Krankenhaus
Die primäre und häufigste Bedeutung von Klinik ist das Krankenhaus als Behandlungsort. Aus dieser Definition leiten sich weitere wichtige Begriffe für die zeitliche Einordnung medizinischer Maßnahmen ab:
- Präklinisch: Bezeichnet den Zeitraum und die Maßnahmen vor dem Eintreffen im Krankenhaus. Dies umfasst typischerweise die Erstversorgung durch Laienhelfer und den Rettungsdienst am Notfallort.
- Innerklinisch: Beschreibt alle Vorgänge, Diagnostiken und Therapien, die innerhalb des Krankenhauses stattfinden.
2. Die Klinik als klinisches Bild
In einer zweiten Bedeutung beschreibt "die Klinik" die Gesamtheit der Symptome und den charakteristischen Verlauf einer Erkrankung. In diesem Kontext ist der Ausdruck "das klinische Bild" gebräuchlicher und präziser.
Das ärztliche Konsil
Ein Konsil (auch ärztliches Konsil) ist die gezielte Beratung eines behandelnden Arztes durch einen anderen Arzt, in der Regel einen Facharzt einer anderen Disziplin. Der beratende Arzt wird als Konsiliarius oder Konsiliararzt bezeichnet. Das Anfordern eines Konsils ist ein alltäglicher Vorgang im Krankenhaus.
Ablauf eines Konsils
Der Prozess eines Konsils folgt einem standardisierten Ablauf, um eine effiziente und nachvollziehbare Kommunikation zu gewährleisten:
- Anforderung: Die Anforderung erfolgt mittels eines Konsilscheins, der eine klare und präzise Fragestellung an den Konsiliarius enthalten muss.
- Untersuchung und Beurteilung: Der Konsiliarius untersucht den Patienten und/oder beurteilt die vorliegenden Befunde (z. B. Laborwerte, Bildgebung).
- Empfehlung und Dokumentation: Basierend auf der Beurteilung gibt der Konsiliarius eine fachliche Empfehlung ab. Das Ergebnis wird für alle Beteiligten verbindlich und nachvollziehbar im Konsiliarbericht schriftlich festgehalten.
Zweck und Beispiele für Konsile
Konsile werden aus verschiedenen strategischen Gründen veranlasst, um die Patientenversorgung zu optimieren:
- Einholung einer spezifischen diagnostischen Einschätzung.
- Einholung einer Zweitmeinung zu Diagnose oder Therapie.
- Erhalt einer konkreten Therapieempfehlung.
- Prüfung einer möglichen Übernahme oder Verlegung des Patienten in eine andere Fachabteilung.
Typische Beispiele sind das Anfordern eines chirurgischen, internistischen, psychiatrischen oder ophthalmologischen Konsils.