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🟢❗ Der Weg für internationale Ärzte zur deutschen Approbation

⚠️ Disclaimer

Die hier bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Insbesondere können sich Adressen, Kontaktdaten, Gebühren und rechtliche Anforderungen kurzfristig ändern.

Die Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Behörden und Institutionen oder lassen sich rechtlich beraten.

Überblick

Die Approbation ist die staatliche Zulassung, die für die Ausübung des Arztberufes in Deutschland erforderlich ist. Für Ärzt*innen mit ausländischer Qualifikation gibt es zwei Wege zur Erlangung der Approbation: die Gleichwertigkeitsprüfung oder die Kenntnisprüfung.

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung (GWP) wird Ihre ausländische Qualifikation durch die zuständige Behörde auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Medizinstudium geprüft. Werden keine wesentlichen Unterschiede festgestellt oder können diese durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, erhalten Sie direkt die Approbation. Diese Prüfung dauert in der Regel bis zu vier Monate.

Die Kenntnisprüfung (KP) hingegen ist eine praktisch-mündliche Prüfung, in der Sie nachweisen, dass Ihre Kenntnisse denen eines deutschen Medizinabsolventen entsprechen. Diese Option wird häufig gewählt, wenn bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt wurden oder wenn Sie den direkten Weg zur Prüfung vorziehen. Die Prüfung konzentriert sich besonders auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie.

Erfahrungsberichte zeigen, dass die Kenntnisprüfung oft der schnellere Weg zur Approbation ist, da die Gleichwertigkeitsprüfung mit längeren Wartezeiten verbunden sein kann. Bei Nichtbestehen der Gleichwertigkeitsprüfung ist ohnehin eine Kenntnisprüfung erforderlich.

Voraussetzungen

Für die Erteilung der Approbation müssen Sie ein abgeschlossenes Medizinstudium nachweisen und über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (B2-Niveau allgemein und C1-Niveau Fachsprache). Zudem sind der Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie der Straffreiheit erforderlich.

Ablauf

1. Fachsprachenprüfung

2. Vorläufige Berufserlaubnis

3. Anerkennung durch ...

a) Gleichwertigkeitsprüfung

b) Kenntnisprüfung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

💡 Erste Schritte und Grundlagen

Welche Wege zur Approbation gibt es für internationale Ärzt*innen?

Es gibt zwei Hauptwege: Die Gleichwertigkeitsprüfung oder die Kenntnisprüfung. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung (GWP) wird Ihr Abschluss mit dem deutschen Medizinstudium verglichen. Die Kenntnisprüfung (KP) ist eine praktisch-mündliche Prüfung. In der Praxis hat sich die Kenntnisprüfung oft als der schnellere Weg erwiesen, da die Gleichwertigkeitsprüfung häufig längere Bearbeitungszeiten hat und bei festgestellten Unterschieden ohnehin eine Kenntnisprüfung erforderlich wird.

Wo beginne ich mit dem Anerkennungsprozess?

Der erste Schritt ist die ➡️ Wahl des Bundeslandes, in dem Sie den Approbationsantrag stellen. Jedes Bundesland hat eine eigene zuständige Approbationsbehörde. Die Wahl des Bundeslandes für den Approbationsantrag bindet Sie nur für die Zeit bis zur Approbation an dieses Bundesland. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist möglich, führt lediglich zu einem Neubeginn des Approbationsantrags im neuen Bundesland. Nach Erhalt der Approbation können Sie in ganz Deutschland arbeiten, egal in welchem Bundesland Sie die Approbation erhalten haben.

Muss ich in dem Bundesland wohnen, in dem ich meinen Approbationsantrag stelle? 🔄

Nein. Für die Beantragung der Approbation als internationaler Arzt in Deutschland ist nicht zwingend ein Wohnsitz in dem entsprechenden Bundesland erforderlich. Sie können den Wohnsitz also in einem anderen Bundesland ⁠– und in der ersten Phase des Antrags natürlich auch in einem anderen Staat haben. Die Zuständigkeit der Behörde kann in den meisten Fällen auch durch eine konkrete Stellenzusage nachgewiesen werden.

Die Regelungen können sich im Detail zwischen den einzelnen Bundesländern geringfügig unterscheiden, aber grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Antrag bei der Approbationsbehörde des Bundeslandes stellen müssen, in dem Sie beabsichtigen, ärztlich tätig zu werden.

Nachweis der Zuständigkeit

Um die Zuständigkeit der Behörde in Ihrem Wunsch-Bundesland zu belegen, haben Sie in der Regel mehrere Möglichkeiten:

  • Stellenzusage oder Arbeitsvertrag: Eine schriftliche Zusage eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung ist in der Regel der eindeutigste Nachweis.
  • Absichtserklärung eines Arbeitgebers: Auch eine formlose Interessensbekundung eines potenziellen Arbeitgebers kann in einigen Bundesländern als Nachweis ausreichen.
  • Bewerbungen und Vorstellungsgespräche: Manche Behörden akzeptieren auch Nachweise über aktive Bewerbungsbemühungen im jeweiligen Bundesland, wie zum Beispiel Kopien von Bewerbungsschreiben oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.
  • Meldebescheinigung: Sollten Sie bereits einen Wohnsitz in dem Bundesland haben, dient die Meldebescheinigung als Nachweis.

Sie dürfen den Antrag auf Approbation nur bei einer Behörde in Deutschland stellen, gleichzeitige Anträge in mehreren Bundesländern sind nicht möglich. Sie können Ihren Antrag aber in ein anderes Bundesland umziehen, wenn Sie dafür Gründe haben.

Da die genauen Anforderungen für die Zuständigkeit variieren können, ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten, über die spezifischen Voraussetzungen für den Nachweis der Zuständigkeit zu informieren (siehe Liste weiter unten).

Wer erhält eine voläufige Berufserlaubnis?

Nach Bestehen der FSP können Ärzte aus Drittstaaten (Nicht-EU) eine vorläufige Berufserlaubnis beantragen und damit ärztlich tätig sein. Diese erlaubt eine nicht-selbstständige Tätigkeit unter Aufsicht für maximal zwei Jahre. Sie können diese Zeit nutzen, um praktische Erfahrung zu sammeln und sich gegebenenfalls auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten.

💡 Sprachliche Anforderungen

Welches Sprachniveau wird konkret gefordert?

Sie benötigen ein allgemeinsprachliches Zertifikat auf B2-Niveau sowie eine bestandene Fachsprachenprüfung auf C1-Niveau (von einer anerkannten Prüfungsstelle). Einige Bundesländer akzeptieren für die vorläufige Berufserlaubnis zunächst ein B2-Niveau, verlangen aber für die Verlängerung dann ebenfalls den C1-Nachweis.

Wie kann ich mich optimal auf die Fachsprachenprüfung (FSP) vorbereiten?

Die Fachsprachenprüfung testet Ihre Kommunikationsfähigkeit im medizinischen Kontext. Besonders wichtig sind Anamnesegespräche, Patientenaufklärung und Arzt-Arzt-Kommunikation.

❗➡️ Tipps für die FSP

💡 Die Kenntnisprüfung

Unsere ➡️ Tipps für die KP enthalten das Wichtigste aus den Erfahrungen der letzten Jahre und hunderten begleiteten Prüfungsvorbereitungen.

Wie ist die Kenntnisprüfung aufgebaut?

Es gibt hierbei gewisse Unterschiede zwischen den Prüfungsorten: Der mündliche Teil der Prüfung dauert ca. 60-90 Minuten und besteht meist aus zwei Teilen: Einer Patientenvorstellung einschließlich Anamnese, körperlicher Untersuchung und Erstellung eines Arztbriefes, sowie einer anschließenden mündlichen Prüfung. Geprüft werden vor allem Innere Medizin und Chirurgie, aber auch Notfallmedizin, Pharmakologie und rechtliche Grundlagen.

Wie bereite ich mich am besten vor?

Die Vorbereitung sollte sowohl theoretisch als auch praktisch erfolgen. Neben dem Auffrischen des Fachwissens ist es wichtig, die praktische Untersuchung und Anamneseerhebung zu üben, sowie das Reagieren auf Fragen und mündlich Beantworten von Fragen, natürlich. Hilfreich ist auch, sich mit den spezifischen Behandlungsleitlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vertraut zu machen. Informieren Sie sich über Ihre Prüfer*innen und deren Fachgebiete, da dies oft Schwerpunkte in der Prüfung sein können.

💡 Praktische Aspekte und Finanzielles

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der wichtigste Kostenfaktor, der oft übersehen wird, ist die Tatsache, für mehrere Monate, manchmal länger als ein Jahr, kein Einkommen als Arzt zu erzielen. Dies lässt sich reduzieren, indem die erste Phase der Antragstellung aus dem Ausland abläuft. Sprachkurse und Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung lassen sich problemlos aus dem Ausland gestalten.

Die Hauptkosten setzen sich zusammen aus:

  • Übersetzungen und Beglaubigungen der Dokumente, Apostillen
  • Sprachkursen und Fachsprachenprüfung (300-650€)
  • Kenntnisprüfung (400-1.350€ je nach Bundesland)
  • eventuellen Vorbereitungskursen: sparen Sie Zeit und Geld mit unseren Vorbereitungskursen und Materialien für die ➡️ FSP und ➡️ KP
  • Reisekosten, Miete und Lebensunterhalt in Deutschland vor Erhalt der Approbation.

Für manche dieser Kosten gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, etwa durch die Arbeitsagentur oder spezielle Förderprogramme.

Unsere Vorbereitungskurse und Materialien bieten Ihnen ein exzellentes Preis-Leistungsverhältnis.

Wie finde ich eine passende Stelle für die vorläufige Berufserlaubnis?

Viele Kliniken, besonders in ländlichen Gebieten, sind an internationalen Ärzt*innen interessiert. Neben klassischen Stellenportalen lohnt sich auch die direkte Kontaktaufnahme mit Kliniken. Achten Sie bei Stellenangeboten darauf, ob Unterstützung bei der Anerkennung und Sprachkursen angeboten wird.

💡 Nach der Approbation

Was sind die nächsten Schritte nach erhaltener Approbation?

Nach der Approbation müssen Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer registrieren. Wenn Sie eine Facharztweiterbildung anstreben, lassen Sie sich dort auch zu den Weiterbildungsmöglichkeiten beraten. Die Anerkennung bereits absolvierter Weiterbildungszeiten aus dem Ausland ist ein separater Prozess.

Kann ich nach der Approbation in ein anderes Bundesland wechseln?

Die deutsche Approbation gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie können also in ganz Deutschland ärztlich tätig sein. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland müssen Sie sich lediglich bei der dortigen Landesärztekammer anmelden und von der bisherigen Kammer abmelden (und ggf. noch weitere administrative Schritte beachten).

💡 Besondere Situationen

Was tun bei Schwierigkeiten während der Prüfung?

Sie sollten bei der KP keine sprachlichen oder kommunikativen Unsicherheiten mehr haben. Mit ➡️ adäquatem Training lässt sich das vermeiden. Wichtig ist, nicht zu schweigen, sondern aktiv zu kommunizieren. Der Fokus liegt zwar auf Ihrem medizinischen Fachwissen, aber natürlich brauchen Sie sprachliche Kompetenz, um ein fachliches Gespräch führen zu können, das im Niveau deutlich höher ist als bei der FSP.

Was passiert bei Nichtbestehen der Kenntnisprüfung?

Grundsätzlich haben Sie insgesamt drei Versuche. Mit guter ➡️ Planung und Strategie lässt sich die Prüfung meist beim ersten Versuch bestehen. Nutzen Sie die Zeit bis zur Wiederholungsprüfung für gezielte Vorbereitung in den Bereichen, die sich als schwierig erwiesen haben. Gern machen wir eine ➡️ Analyse Ihres Bedarfes, damit Sie sich auch wirklich gezielt vorbereiten. Ihres Melden Sie sich möglichst zeitnah zur Wiederholungsprüfung an, da die Wartezeiten erheblich sein können.

Zuständige Behörden nach Bundesländern

➡️ Wichtige Informationen zur Auswahl des Bundeslandes

Baden-Württemberg

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Bayern

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Berlin

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Brandenburg

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Bremen

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Hamburg

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Hessen

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

  • Landesärztekammer Hessen
  • Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main
  • Tel.: +49 (0)69-976720
  • E-Mail: info@laekh.de
  • Web: www.laekh.de

Mecklenburg-Vorpommern

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Niedersachsen

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

  • Ärztekammer Niedersachsen
  • Karl-Wiechert-Allee 18-22, 30625 Hannover
  • Tel.: +49 (0)511-38002
  • E-Mail: info@aekn.de
  • Web: www.aekn.de

Nordrhein-Westfalen

Approbationsbehörde:

Landesärztekammern:

Nordrhein:

Westfalen-Lippe:

Rheinland-Pfalz

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Saarland

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Sachsen

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

Sachsen-Anhalt

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

  • Ärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
  • Tel.: +49 (0)391-60546
  • E-Mail: info@aeksa.de
  • Web: www.aeksa.de

Schleswig-Holstein

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer:

  • Ärztekammer Schleswig-Holstein
  • Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
  • Tel.: +49 (0)4551-8030
  • E-Mail: info@aeksh.de
  • Web: www.aeksh.de

Thüringen

Approbationsbehörde:

Landesärztekammer Thüringen

Finanzielle Unterstützung

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für:

  • Übersetzungen von Dokumenten
  • Gebühren für Prüfungen
  • Vorbereitungskurse

Informationen hierzu bietet die Website der Bundesregierung: "Anerkennung in Deutschland".

💡 Wir empfehlen dringend, bei der Auswahl des Lernmaterials oder Vorbereitungskurses nicht ausschließlich nach dem Preis zu gehen, sondern nach der Qualität. Jeder Kurs oder jedes Material erfordert eine Investition von Ihrer persönlichen Zeit, und diese ist wertvoll. Maßgeblich ist am Ende die Qualität des Materials. Denn eine durchgefallene Prüfung führt durchschnittlich zu einer Verzögerung von etwa sechs Monaten beim Start Ihrer beruflichen Tätigkeit. Unser Angebot für die FSP- und KP-Vorbereitung zeigt, dass exzellente Qualität zu günstigem Preis möglich ist.

Beratung und Information

Das Portal "Anerkennung in Deutschland" ist die zentrale Anlaufstelle für Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bietet kostenlose Beratung für Ärzt*innen im Ausland an.

Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie in der anabin-Datenbank.

Rechtliche Grundlagen

Es ist im Allgemeinen und für übliche Antragsverfahren nicht notwendig, dass Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen für die Verfahren im Detail beschäftigen. Aber, der Vollständigkeit halber, führen wir diese hier mit auf:

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung sind in der Bundesärzteordnung und der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG geregelt.

Schlussbemerkung

Der Weg zur Approbation in Deutschland kann komplex sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist er gut zu bewältigen. Nutzen Sie die angebotenen Beratungsmöglichkeiten und informieren Sie sich frühzeitig über alle notwendigen Schritte.

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