Definitionen: Arbeitsunfall und Wegeunfall
Im Kontext der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Begriffe Arbeitsunfall, Wegeunfall und der allgemeine Unfallbegriff klar voneinander abgegrenzt und definiert.
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist definiert als ein Unfall, den eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Zum Kreis der versicherten Personen gehören unter anderem:
- Beschäftigte (d.h. angestellte Berufstätige)
- Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, bei schulischen Aktivitäten sowie auf dem direkten Weg zur und von der Schule
- Gegebenenfalls ehrenamtlich Tätige
Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein spezieller Typ des Arbeitsunfalls. Er ereignet sich auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder umgekehrt. Bestimmte notwendige Umwege können hierbei ebenfalls versichert sein. Für die medizinische und rechtliche Behandlung wird ein Wegeunfall wie ein Arbeitsunfall gewertet.
Allgemeine Unfalldefinition
Ein Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist "ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt." Ereignisse ohne äußere Einwirkung, wie beispielsweise spontanes Nasenbluten oder ein akutes Koronarsyndrom, gelten demnach nicht als Unfälle in diesem Sinne.
Gesetzliche Unfallversicherung und das Vorgehen beim Arbeitsunfall
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall greifen besondere Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere hinsichtlich der Meldepflicht und der ärztlichen Versorgung.
Meldepflicht und Vorstellung beim D-Arzt
Ein Arbeitsunfall muss gemeldet werden, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt. Die entscheidenden Voraussetzungen sind:
- Der Unfall führt zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen.
- Der Unfall führt zum Tod der versicherten Person.
Trifft eine dieser Bedingungen zu, ist eine Unfallmeldung durch den Arbeitgeber an den zuständigen Unfallversicherungsträger zwingend erforderlich. Darüber hinaus müssen die verletzten Personen einem zum Durchgangsarztverfahren zugelassenen Arzt (kurz: D-Arzt) vorgestellt werden. Dieser koordiniert die gesamte weitere Heilbehandlung und das Rehabilitationsverfahren.