Definitionen: Arbeitsunfall, Wegeunfall und Unfall
Im Kontext der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind die genauen Definitionen von Arbeits-, Wege- und allgemeinen Unfällen entscheidend für die korrekte medizinische und administrative Abwicklung.
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist definiert als ein Unfall, den eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Zum Kreis der versicherten Personen gehören unter anderem:
- Beschäftigte (angestellte Berufstätige)
- Schüler (während des Unterrichts, auf dem Schulweg und bei schulischen Aktivitäten)
- Gegebenenfalls ehrenamtlich Tätige
Wegeunfall
Ein Wegeunfall ereignet sich auf dem direkten Weg vom Wohnort zur Arbeit oder von der Arbeit zurück zum Wohnort. Bestimmte notwendige Umwege können hierbei ebenfalls versichert sein. Für die Praxis ist entscheidend: Ein Wegeunfall wird rechtlich wie ein Arbeitsunfall behandelt.
Allgemeine Unfalldefinition
Ein Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist "ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt." Ereignisse ohne äußere Einwirkung, wie ein akutes Koronarsyndrom oder spontanes Nasenbluten am Arbeitsplatz, gelten daher nicht als Unfall.
Meldepflicht und das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren)
Für die Behandlung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall gelten besondere Vorschriften. Die Einleitung des korrekten Verfahrens ist bei bestimmten Voraussetzungen zwingend erforderlich.
Voraussetzungen für die Meldepflicht
Eine offizielle Meldung und die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) sind erforderlich, wenn der Unfall zu einem der folgenden Ergebnisse führt:
- Eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen
- Der Tod des Versicherten
Erforderliche Schritte
Treffen diese Kriterien zu, müssen folgende Schritte eingeleitet werden:
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine offizielle Unfallmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einzureichen.
- Der Patient muss zwingend einem zum Durchgangsarztverfahren zugelassenen Arzt, einem sogenannten D-Arzt, vorgestellt werden. Dieser steuert die gesamte weitere Heilbehandlung und Rehabilitation.