Terminologie der Allgemeinmedizin
Die Allgemeinmedizin ist ein eigenständiges Fachgebiet der Medizin. Ein Arzt oder eine Ärztin mit entsprechender Weiterbildung wird als Facharzt bzw. Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Allgemeinmediziner(in) bezeichnet. Häufig werden auch die Begriffe Allgemeinarzt/Allgemeinärztin oder Hausarzt/Hausärztin synonym verwendet, da sie die primäre Anlaufstelle im Gesundheitssystem darstellen.
Definition und Inhalte
Als medizinisches Fachgebiet ist die Allgemeinmedizin für die umfassende Grundversorgung der Bevölkerung zuständig. Sie deckt ein breites Spektrum an Leistungen ab, das von der Akut- und Notfallversorgung über die Langzeitbetreuung chronisch kranker Menschen bis hin zur Begleitung von Familien und älteren Patienten reicht. Prävention und Rehabilitation sind ebenfalls zentrale Bestandteile.
Aufgaben in der Allgemeinmedizin
Eine der wichtigsten Aufgaben ist die hausärztliche Steuerungs- und Filterfunktion. Diese beinhaltet eine adäquate Stufendiagnostik und -therapie sowie die gezielte Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen wie der Radiologie, Labormedizin, Inneren Medizin und Psychiatrie, um die Patientenversorgung optimal zu koordinieren.
Weitere wesentliche Aufgaben umfassen:
- Die Zusammenführung, Bewertung und verständliche Mitteilung von Untersuchungs- und Behandlungsergebnissen an den Patienten.
- Die Durchführung von Präventionsmaßnahmen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sowie die allgemeine Gesundheitserziehung.
- Die Koordination der Versorgung bei komplexen Situationen wie Bettlägerigkeit, Pflegebedürftigkeit und nicht heilbaren Erkrankungen.
- Die Einleitung und Begleitung von Rehabilitationsmaßnahmen.
- Die Ausstellung von Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
- Die soziale Betreuung von Patientinnen und Patienten, insbesondere in Krisensituationen.
- Die Erstellung von ärztlichen Begutachtungen, zum Beispiel für Rehabilitations- oder Rentenanträge.